Welche Leistungen stehen Ihnen zu??????

Ihre Kranken- und Pflegekasse übernimmt eine Vielzahl von Leistungen. Welche Leistungen genau erfahren Sie hier.

Pflegesachleistungen

Wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben, ist die Grundpflege mit dem Pflegegeld bis zu einem gewissen Betrag abgesichert.

Weitere Informationen erhalten Sie hier (Link einfügen).

Die Krankenkasse übernimmt Leistungen der häuslichen Krankenpflege komplett. Es fällt lediglich eine Zuzahlung an.

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Alle pflegebedürftigen Menschen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, können nach § 45b (SGB XI) den Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro beanspruchen.

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Die Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ist eine zeitlich begrenzte Vertretung der Hauptpflegeperson. Sie greift, wenn die pflegende Person aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder auch Überstunden an der Pflege gehindert ist.

Die Verhinderungspflege kann auch für Hauswirtschaftliche Tätigkeiten verwendet werden.

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Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir beantworten gerne all Ihre Fragen.

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